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1316. Juli 19. o. O.

Quartodecimo kal. Aug.

Hymramus übergiebt seine zwei der Mutter beraubten Töchter auf den Rath der Freunde und mit ihrer eigenen Zustimmung dem (Jungfrauen-) Kloster in Rathibor, verreicht mit ihnen das halbe Dorf, gemeinhin Bogunice (Bogunitz, Kr. Ratibor) genannt, und verzichtet auf dasselbe vor Herzog Lestco, so jedoch, dass seine Töchter im genannten halben Dorfe auf ihre Kosten 2 Fischhälter bauen und den Nutzen daraus für ihren Bedarf verwenden dürfen. Nach ihrem Tode fallen dann die Hälter an das Kloster. Für seinen Sohn Otto verspricht er, dass derselbe die Klosterschwestern in ihrem Besitz nicht stören wolle. Zu beachten ist ausserdem, dass erwähntes Dorf Bogunice durch die strata publica, die von Ratibor nach dem Kloster Ruda (Rauden, Kr. Rybnik) führt, in zwei Hälften geschieden wird, und dass zur Herstellung der Gleichwertigkeit jeder Hälfte der einen die Schenke, der anderen oberen die Mühle zugetheilt worden ist. Kein Theil darf zum Nachtheil des anderen eine Schenke resp. Mühle bauen.

Z.: Herr Martin Landrichter und Martin gen. Tuncyno und Nikolaus Ceciradi. Lestco, Herzog von Ratibor, genehmigt und bestätigt diese Auflassung des halben Dorfes Boguniz, welche Hymram vor ihm den oben erwähnten Schwestern gethan hat, und lässt sein Siegel anhängen.


Aus dem Or. (2 gleichlautende Exemplare, aber von verschiedener Hand) im Bresl. Staatsarch., Dominikanerinnen Ratibor No. 14 u. 15 abgedr. von Wattenbach, Cod. dipl. Siles. II, 126/127. An blauen Seidenfäden hängen das grosse Fusssiegel des Herzogs und an braunrothen Seidenfäden das dreieckige Schildsiegel des andern Ausst. mit einem nach rechts schreitenden Ross und der Umschrift S. Ymmerami . de . Hirschonoviz (abgeb. bei Pfotenhauer, Schles. Siegel Taf. X No. 103).


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.